Mietvertrag Haustiere Verbieten
Eine mietsklausel mit einem pauschalen haustierverbot oder in der steht der mieter verpflichte sich keine hunde und katzen zu halten ist unwirksam.
Mietvertrag haustiere verbieten. Laut mietvertrag darf ich in meiner wohnung keine kleintiere halten. Als mieter müssen sie das verbot einzelner haustiere einhalten. Ich habe meiner vermieterin nun eine e mail geschrieben und gefragt ob es in ordnung wäre. In meinem mietvertrag sind haustiere nach vereinbarung erlaubt.
Bisher haben wir nichts von ihm zu hören bekommen. Die meisten mietverträge in der schweiz lassen haustiere nur mit einwilligung des vermieters zu. Im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen. Wichtig ist dabei dass nach den erlaubnisfreien tieren namentlich den kleintieren und den sonstigen haustieren wie hund von chihuahua bis dogge und katze unterschieden wird bgh urteil vom 20 03 2013.
Diese klausel ist auch rechtens. Einschränkungen oder verbote im mietvertrag gelten insbesondere für grössere haustiere wie zum beispiel hunde oder katzen. Die antwort darauf war dass hunde ausschließlich im erdgeschoss erlaubt seien und sie mir nicht die erlaubnis erteilen könnte einen hund anzuschaffen da ich in der 3. Kleintiere wie meerschweinchen oder zierfische dürfen vom mieter grundsätzlich auch ohne einwilligung des vermieters gehalten werden soweit sich deren anzahl in üblichen grenzen hält und die tiere in käfigen gehalten werden.
Im mietvertrag kann grundsätzlich ein wirksames tierhaltungsverbot vereinbart werden. Teilweise freilaufende haustiere wie hunde katzen oder frettchen kann der vermieter vertraglich verbieten nicht aber haustiere generell. Unter gewissen voraussetzungen können vermieter den mietvertrag aufgrund eines haustieres kündigen. Dabei ist es in erster linie unerheblich ob es sich um eine zahme hausratte.
So kann die anschaffung eines tieres nach dem abschluss eines mietvertrages zum problem werden. Das geht gar nicht. Das ist etwa dann der fall wenn größere haustiere wie katzen oder hunde laut mietvertrag verboten sind. Dabei stellt sich die frage aus welchen gründen der vermieter seine einwilligung verweigern darf.
Nach einer entscheidung des oberlandesgerichts hamm og hamm wm 1981 seite 53 steht es dem vermieter frei ob er eine tierhaltung duldet und diese entscheidung. Dazu müssen zwei bedingungen beachtet werden. Eine mietsklausel mit einem pauschalen haustierverbot oder in der steht der mieter verpflichte sich keine hunde und katzen zu halten ist unwirksam.